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Volljährigenunterhalt
Die Unterhaltspflicht der Eltern ist nicht in jedem Fall mit der Volljährigkeit beendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann weiterhin Unterhalt von den Eltern gefordert werden. Dies kann z.B. während einer Schul- oder Berufsausbildung der Fall sein. Der Fachdienst Beistandschaft berät und unterstützt junge Volljährige bis zu deren 21. Geburtstag in dieser Unterhaltsfrage.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Junge Volljährige im Alter zwischen 18 und bis zum 21.Geburtstag, die noch die Schule besuchen, sich im Studium oder in Ausbildung befinden.
- Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung, wir melden uns bei Ihnen für eine Terminvereinbarung:
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Gebühren
Die Beratung ist kostenlos.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis des/der Volljährigen über den Schulbesuch oder die Ausbildung oder das Studium sowie
- die Einkommensunterlagen der Eltern. Liegen diese Unterlagen der Eltern nicht vor, bietet der Fachbereich dazu Hilfestellung an.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: jugendamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft E-Mail: beistandschaft@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-98969
Weiterführende Informationen
Weitere Infos finden Sie hier:
Weitere, rechtliche Informationen sind hier zusammengefasst:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der/des Volljährigen. Volljährigenunterhalt Beratung und Berechnung von Volljährigen Unterhalt,Unterhalt für Volljährige,Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, Unterhalt während Schule, Alimente Die Unterhaltspflicht der Eltern ist nicht in jedem Fall mit der Volljährigkeit beendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann weiterhin Unterhalt von den Eltern gefordert werden. Dies kann z.B. während einer Schul- oder Berufsausbildung der Fall sein. Der Fachdienst Beistandschaft berät und unterstützt junge Volljährige bis zu deren 21. Geburtstag in dieser Unterhaltsfrage.
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- Nachweis des/der Volljährigen über den Schulbesuch oder die Ausbildung oder das Studium sowie
- die Einkommensunterlagen der Eltern. Liegen diese Unterlagen der Eltern nicht vor, bietet der Fachbereich dazu Hilfestellung an.
- Termine erfolgen nach Vereinbarung.
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Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der/des Volljährigen. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/173921/show Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
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