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Ihre Entscheidung für die Einbürgerung
Es ist noch nicht bekannt, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Änderungen in Kraft treten werden.
Bitte sehen Sie daher von Anfragen, die die geplante Gesetzesänderung betreffen, ab. Die Einbürgerungen und die Einbürgerungsberatung werden weiterhin nach der aktuell geltenden Rechtslage vorgenommen.
Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.
Sie sind in Deutschland geboren, aufgewachsen oder leben seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland und haben in Düsseldorf Ihr Zuhause gefunden? Dann entscheiden Sie sich für die Einbürgerung.
Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle bürgerlichen Rechte.
Hierzu zählen vor allem das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und in der Europäischen Union (EU), das Recht auf freie Berufswahl und Zugang zum Beamtenstatus sowie Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das Verfahren.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängigFormulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit(en) sind geklärt
- Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet
- Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
- Sie sind nicht vorbestraft
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.
Wenn Sie seit zwei Jahren mit einer bzw. einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer bzw. einem deutschen Staatsangehörigen führen, ist die Einbürgerung bereits nach einer dreijährigen Aufenthaltszeit in Deutschland möglich.
Einbürgerung nach 6 Jahren
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit möglich. Wenn Sie besondere Integrationsleistungen (z.B. Sprachkenntnisse, welche die Mindestanforderungen übersteigen, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement) vorweisen können, kann die Einbürgerung bereits nach sechs Jahren erfolgen.
Einbürgerung nach 7 Jahren
Wenn Sie an einem Integrationskurs teilgenommen und diesen erfolgreich abgeschlossen haben, ist die Einbürgerung bereits nach sieben Jahren möglich.
Miteinbürgerung von Ehepartnern
Wenn Sie die Einbürgerung zusammen mit Ihrer Ehe-/Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe-/Lebenspartner beantragen und diese bzw. dieser bereits seit acht Jahren in Deutschland lebt, können Sie die Einbürgerung bereits beantragen, wenn Sie seit vier Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
Für einige Personengruppen, zum Beispiel Inhaberinnen oder Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge, gibt es abweichende Voraussetzungen (z.B. Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre) bei der Einbürgerung. Die Entscheidung über diese Anträge liegt im Ermessen der Behörde.
Hinweise:
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.
Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.
Beratung
Vor einem Antrag auf Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch erforderlich:
Telefonische Beratung
Gerne beraten wir Sie in einem telefonischen Gespräch umfassend über die rechtlichen Voraussetzungen der Einbürgerung und zu Ihrer Einbürgerungsperspektive. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie das Antragsformular und ein individuelles Merkblatt mit den für die Einbürgerung erforderlichen Unterlagen. Einen Termin für das telefonische Beratungsgespräch erhalten Sie über unser Terminanfrageformular unter https://www.duesseldorf.de/formulare/terminvergabe-einbuergerung.html vereinbaren.
Antragstellung
Postalisch
Sie können den Antrag postalisch einreichen. Bitte senden Sie dazu das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, die erforderlichen Anlagen sowie die Ihnen im Beratungsgespräch genannten Unterlagen in Kopie an:
Stadtverwaltung Düsseldorf
54/22 – Einbürgerung
40200 Düsseldorf
Gebühren
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255,00 Euro.
- Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
- Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro.
Befreiungen
- Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.
Ermäßigungen
- Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich („aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses“)
Benötigte Unterlagen
In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Sie erhalten eine individuelle Liste über die erforderlichen Unterlagen.
Für einen Online-Beratungstermin nutzen Sie bitte das "Terminanfrageformular - Einbürgerung"
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Integration - 54/2
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Einbürgerungsanspruch (allgemein) E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929309
Weiterführende Informationen
Es ist noch nicht bekannt, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Änderungen in Kraft treten werden.
Bitte sehen Sie daher von Anfragen, die die geplante Gesetzesänderung betreffen, ab. Die Einbürgerungen und die Einbürgerungsberatung werden weiterhin nach der aktuell geltenden Rechtslage vorgenommen.
Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.
Sie sind in Deutschland geboren, aufgewachsen oder leben seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland und haben in Düsseldorf Ihr Zuhause gefunden? Dann entscheiden Sie sich für die Einbürgerung.
Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle bürgerlichen Rechte.
Hierzu zählen vor allem das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und in der Europäischen Union (EU), das Recht auf freie Berufswahl und Zugang zum Beamtenstatus sowie Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das Verfahren.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängigFormulare:
In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Sie erhalten eine individuelle Liste über die erforderlichen Unterlagen.
Für einen Online-Beratungstermin nutzen Sie bitte das "Terminanfrageformular - Einbürgerung"
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255,00 Euro.
- Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
- Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro.
Befreiungen
- Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.
Ermäßigungen
- Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich („aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses“)
- Anschrift
- 001 Erkrather Straße 377-389
40231 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29309
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