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Ihre Entscheidung für die Einbürgerung

Hinweis aus aktuellem Anlass 

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. 
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link www.einbürgerung.de.

Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Gesetzesänderung das Arbeitsaufkommen nochmals erhöht und sich dadurch die Bearbeitungszeiten verlängern.

Hinweis: Das Sachgebiet der Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (54/22) befindet sich nun an der Redlichstraße 2A, 40239 Düsseldorf


Sie sind in Deutschland geboren, aufgewachsen oder leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland und haben in Düsseldorf Ihr Zuhause gefunden? Dann entscheiden Sie sich für die Einbürgerung.

Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle bürgerlichen Rechte.

Hierzu zählen vor allem das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und in der Europäischen Union (EU), das Recht auf freie Berufswahl und Zugang zum Beamtenstatus sowie Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das Verfahren.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit(en) sind geklärt
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet
  • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
  • Sie sind nicht vorbestraft
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln
Informationen zur Antragstellung 

Anhand dieser Checkliste können Sie eigenständig prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Hier erhalten Sie Informationen zur Antragsabgabe und den benötigten Unterlagen.

Eine vorherige persönliche Beratung ist nicht zwingend erforderlich! Falls Sie noch Fragen haben, können Sie uns diese über unser Kontaktformular mitteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund des hohen Interesses an der Einbürgerung mehrere Wochen dauern kann, bis Sie die gewünschten Informationen per E-Mail erhalten. 


Hinweise zum Verfahrensablauf

Sie erhalten nach Antragstellung eine Antragsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen und den Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihres Ansprechpartners per Post.

Aufgrund des sehr hohen Interesses an der Einbürgerung, kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie die Bestätigung erhalten, wir bitten um Verständnis.

Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung, achten Sie bitte auf vollständige Angaben im Antragsformular, die Beifügung erforderlicher Nachweise und Einwilligungserklärungen.

Formulare:


Miteinbürgerung von Ehepartnern

Wenn Sie die Einbürgerung zusammen mit Ihrer Ehe-/Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe-/Lebenspartner beantragen und diese bzw. dieser bereits seit fünf Jahren in Deutschland lebt, können Sie die Einbürgerung bereits beantragen, wenn Sie seit vier Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

Einbürgerung für mit deutschen Staatsbürgern Verheiratete/Verpartnerte

Wenn Sie seit zwei Jahren mit einer bzw. einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer bzw.  einem deutschen Staatsangehörigen führen, ist die Einbürgerung bereits nach einer dreijährigen Aufenthaltszeit in Deutschland möglich.


Gebühren

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro.

Befreiungen

  • Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.

Ermäßigungen

  • Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich („aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses“)
Bearbeitungszeitraum:

Die Vielzahl der gestellten Anträge und die erforderlichen umfangreichen Ermittlungen führen zu einer längeren Bearbeitungszeit. Diese ist abhängig vom Einzelfall und kann ca. 12 Monate betragen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung - Integration - 54/2
Redlichstraße 2a,
40239 Düsseldorf

E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Einbürgerungsanspruch (allgemein)
staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929309

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