Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige können
- auf ihre Staatsangehörigkeit oder
- Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
verzichten.
Bearbeitungszeitraum:
Ist abhängig von den eingereichten Unterlagen und den erforderlichen Ermittlungen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie besitzen neben der deutschen noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten.
Gebühren
Diese Dienstleistung wird gebührenfrei erbracht.
Benötigte Unterlagen
- deutscher sowie ausländischer Pass, falls vorhanden: weitere Nachweise über den Besitz der deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde
nur, wenn vorhanden oder in Frage kommt:
- Heiratsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung
- Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts (bei Personen, die unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft stehen)
Die Unterlagen sind im Original und in Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen werden zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich vereidigten Übersetzerin oder Übersetzer, benötigt.
Die Entscheidung über den Beibehaltungsantrag trifft die Bezirksregierung Düsseldorf. Dort können Sie den Antrag stellen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständiges Amt
Abteilung - Integration - 54/2
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
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