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Erklärung über den Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit
Zuständig für die Bearbeitung der Verzichtserklärung für Düsseldorfer ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Formulare: https://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/staatshoheitsangelegenheiten/service
Zuständig für die Bearbeitung der Verzichtserklärung für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt - BVA - Verzicht - Anleitung (bund.de)
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie besitzen neben der deutschen noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten.
Gebühren
Diese Dienstleistung wird gebührenfrei erbracht.
Benötigte Unterlagen
- deutscher sowie ausländischer Pass, falls vorhanden: weitere Nachweise über den Besitz der deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde
nur, wenn vorhanden oder in Frage kommt:
- Heiratsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung
- Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts (bei Personen, die unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft stehen)
Die Unterlagen sind im Original und in Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen werden zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich vereidigten Übersetzerin oder Übersetzer, benötigt.
Die Entscheidung über den Beibehaltungsantrag trifft die Bezirksregierung Düsseldorf. Dort können Sie den Antrag stellen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Integration - 54/2
Redlichstraße 2a,
40239 Düsseldorf
E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
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