BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hinweise zur Antragstellung bei der Verkehrsgewerbestelle

Die notwendigen Registerauskünfte müssen Sie selber beantragen.
Die Verkehrsgewerbestelle darf das seit einigen Jahren nicht mehr als Dienstleistung anbieten.
Das bedeutet für Sie:

Sechs Monate, bevor die Genehmigung ausläuft (Taxikonzession, Mietwagenkonzession, EU-Lizenz etc.), müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Hauptwohnsitzes (wenn Sie in Düsseldorf wohnen, beim Ordnungsamt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, benötigen Sie mehrere Auszüge aus dem Gewerbezentralregister: Einen für die juristische Person und einen für jede Geschäftsführerin beziehungsweise jeden Geschäftsführer.

Für in Düsseldorf gemeldete Personen wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der Gewerbemeldestelle auf der Worringer Straße 111 beantragt. Das gilt auch für alle juristischen Personen, die im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf eingetragen sind.

Nicht in Düsseldorf gemeldete natürliche Personen sowie juristische Personen, die bei einem Handelsregister außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen sind, erfragen bitte am Wohnsitz beziehungsweise bei der Gemeinde, in der das Registergericht liegt, wo der Gewerbezentralregisterauszug beantragt werden muss.

Die Quittungen fügen Sie bitte zu den Antragsunterlagen hinzu.

Der Verwendungszweck, den Sie angeben müssen, ist unterschiedlich, je nach Genehmigung. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle weiter unten.

Wenn Sie in Düsseldorf wohnen, führt der nächste Gang zum Bürgerbüro im Straßenverkehrsamt. Hier beantragen Sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, auch Führungszeugnis genannt. Den Verwendungszweck entnehmen Sie bitte ebenfalls der Tabelle. Sie erhalten eine Quittung, die Sie bei der Antragstellung abgeben.

Verwendungszwecke für Gewerbezentralregister und Führungszeugnis
Antragsart Gewerbezentralregister Führungszeugnis
Belegart 9 0
Taxi, Mietwagen K 19* K 19*
Güterkraftverkehr G 31* G 31*

Antragsteller, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb der Landeshauptstadt haben, müssen eine Meldebescheinigung vorlegen.

Bitte übersenden Sie die vollständigen Unterlagen vorab an die Adresse verkehrsgewerbe@duesseldorf.de. Anschließend erhalten Sie weitere Informationen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Verkehrsgewerbestelle
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.