BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Eventkonzession

Für Großveranstaltungen können Taxi- und Mietwagenunternehmen kurzfristig ihren Fahrzeugpark erweitern, indem sie eine Event- oder Kurzzeitkonzession beantragen.

In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Mietwagengenehmigungen ein neues Betätigungsfeld im Zusammenhang mit Großveranstaltungen entwickelt. Hierbei werden bestimmte Personengruppen im Rahmen von größeren Veranstaltungen von und zu verschiedenen Veranstaltungsorten hin- und hergefahren. Oft werden hierbei Luxuslimousinen oder Neuwagen eingesetzt, die vom Veranstalter oder Automobilherstellern gesponsert werden. Die Mietwagenunternehmen werden für die Dauer der Veranstaltung beauftragt.

In diesen Fällen kann eine Genehmigungserweiterung für die Personenbeförderung bei Großveranstaltungen unter erleichterten Bedingungen erfolgen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen muss einen Betriebssitz in Düsseldorf unterhalten und hier eine Taxi- oder Mietwagengenehmigung haben.
  • Spätestens 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung muss die Antragstellung erfolgen: Art und Dauer der Veranstaltung müssen mitgeteilt werden, der Beförderungsauftrag muss in Kopie vorgelegt werden, außerdem auch eine Kopie der Überlassungsvereinbarung für die Fahrzeuge und Kopien der Kfz-Scheine.
  • Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als ein Jahr sein beziehungsweise die letzte Hauptuntersuchung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Eine Abnahme nach BO Kraft und eine Zulassung als Mietwagen in den Fahrzeugpapieren sind nicht erforderlich. Ausnahmegenehmigung von Alarmanlage und Wegstreckenzähler sind möglich.
  • Weiterhin muss eine pauschale Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, die Schäden infolge des Einsatzes von Drittfahrzeugen, die nicht ausdrücklich für die gewerbliche Personenbeförderung zugelassen und versichert sind, im Rahmen der gewerblichen Personenbeförderung abdeckt.
  • Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung können keine Erweiterung der Genehmigung für Eventverkehre erhalten

Diese Erleichterungen gelten nur beim vorübergehenden und kurzfristigen Einsatz fremder Fahrzeuge! Unternehmenseigene Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung müssen den gesetzlichen Anforderungen für den Mietwagen- beziehungsweise Taxenverkehr entsprechen.

Die Genehmigungserweiterung wird auf den Zeitraum der Veranstaltung befristet und gilt nur für pauschal vereinbarte Beförderungsaufträge im Rahmen von Veranstaltungen. Sie gilt nicht für Einzelbeförderungsaufträge von Fahrgästen mit unmittelbarer oder mittelbarer Fahrpreisentrichtung. Während der Veranstaltung gibt es keine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, da der Beförderungsauftrag sich pauschal auf die gesamte Veranstaltung bezieht.

Gebühren:

  • Erweiterung der Mietwagengenehmigung: für das erste Fahrzeug 50,00 EUR, für jedes weitere 15,00 EUR
  • Ausnahme BOKraft pauschal zusätzlich 50,00 EUR
  • Gebühr für eine etwa erforderliche Entscheidung nach § 10PBefG bzw. die Erstellung eines Informationsschreibens: Mindestgebühr 50 € bei hohem Aufwand, ist eine höhere Gebühr möglich.

Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107
Eventkonzession

Für Großveranstaltungen können Taxi- und Mietwagenunternehmen kurzfristig ihren Fahrzeugpark erweitern, indem sie eine Event- oder Kurzzeitkonzession beantragen.

In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Mietwagengenehmigungen ein neues Betätigungsfeld im Zusammenhang mit Großveranstaltungen entwickelt. Hierbei werden bestimmte Personengruppen im Rahmen von größeren Veranstaltungen von und zu verschiedenen Veranstaltungsorten hin- und hergefahren. Oft werden hierbei Luxuslimousinen oder Neuwagen eingesetzt, die vom Veranstalter oder Automobilherstellern gesponsert werden. Die Mietwagenunternehmen werden für die Dauer der Veranstaltung beauftragt.

In diesen Fällen kann eine Genehmigungserweiterung für die Personenbeförderung bei Großveranstaltungen unter erleichterten Bedingungen erfolgen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen muss einen Betriebssitz in Düsseldorf unterhalten und hier eine Taxi- oder Mietwagengenehmigung haben.
  • Spätestens 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung muss die Antragstellung erfolgen: Art und Dauer der Veranstaltung müssen mitgeteilt werden, der Beförderungsauftrag muss in Kopie vorgelegt werden, außerdem auch eine Kopie der Überlassungsvereinbarung für die Fahrzeuge und Kopien der Kfz-Scheine.
  • Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als ein Jahr sein beziehungsweise die letzte Hauptuntersuchung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Eine Abnahme nach BO Kraft und eine Zulassung als Mietwagen in den Fahrzeugpapieren sind nicht erforderlich. Ausnahmegenehmigung von Alarmanlage und Wegstreckenzähler sind möglich.
  • Weiterhin muss eine pauschale Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, die Schäden infolge des Einsatzes von Drittfahrzeugen, die nicht ausdrücklich für die gewerbliche Personenbeförderung zugelassen und versichert sind, im Rahmen der gewerblichen Personenbeförderung abdeckt.
  • Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung können keine Erweiterung der Genehmigung für Eventverkehre erhalten

Diese Erleichterungen gelten nur beim vorübergehenden und kurzfristigen Einsatz fremder Fahrzeuge! Unternehmenseigene Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung müssen den gesetzlichen Anforderungen für den Mietwagen- beziehungsweise Taxenverkehr entsprechen.

Die Genehmigungserweiterung wird auf den Zeitraum der Veranstaltung befristet und gilt nur für pauschal vereinbarte Beförderungsaufträge im Rahmen von Veranstaltungen. Sie gilt nicht für Einzelbeförderungsaufträge von Fahrgästen mit unmittelbarer oder mittelbarer Fahrpreisentrichtung. Während der Veranstaltung gibt es keine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, da der Beförderungsauftrag sich pauschal auf die gesamte Veranstaltung bezieht.

Gebühren:

  • Erweiterung der Mietwagengenehmigung: für das erste Fahrzeug 50,00 EUR, für jedes weitere 15,00 EUR
  • Ausnahme BOKraft pauschal zusätzlich 50,00 EUR
  • Gebühr für eine etwa erforderliche Entscheidung nach § 10PBefG bzw. die Erstellung eines Informationsschreibens: Mindestgebühr 50 € bei hohem Aufwand, ist eine höhere Gebühr möglich.
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29107

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.