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Das Punktesystem
Je nach Schwere eines Verkehrsverstoßes werden 1 bis max. 3 Punkte vergeben.
Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem
Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis werden bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten ermahnt.
Bei Erreichen von 6 oder 7 Punkten hat die Fahrerlaubnisbehörde den/die Inhaber*innen zu verwarnen. Zugleich hat sie darauf hinzuweisen, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten oder mehr zu entziehen ist.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist mit einer Sperrfrist von 6 Monaten verbunden, die mit dem Tag der Abgabe des Führerscheins beginnt. Nur auf Antrag kann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. In der Regel wird die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung fordern.
Tilgungen von Verkehrsverstößen
Verkehrsverstöße, die mit einem Punkt im Fahreignungsregister zu bewerten sind, werden nach 2,5 Jahren ab Rechtskraft getilgt.
Verkehrsverstöße, die mit 2 Punkten im Fahreignungsregister zu bewerten sind, werden nach 5 Jahren ab Rechtskraft getilgt.
3 Punkte werden für Verkehrsstraftaten mit der Verhängung einer Sperrfrist vergeben und bleiben 10 Jahre im Fahreignungsregister gespeichert.
Punkterabatt
Es besteht zudem die Möglichkeit, durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einen Rabatt von einem Punkt zu bekommen. Dieser Rabatt wird allerdings bis 5 Punkten im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gewährt. Ein darüber hinausgehender Punktestand führt nicht zu einer zusätzlichen Punkteverrechnung.
Auskunft über Ihren Punktestand
Auskunft darüber erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag. Weitere Informationen finden Sie unter www.kba.de und unter Punkte in Flensburg - Serviceportal Düsseldorf
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Zuständige Abteilung
Fahrerlaubnisbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90138
Je nach Schwere eines Verkehrsverstoßes werden 1 bis max. 3 Punkte vergeben.
Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem
Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis werden bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten ermahnt.
Bei Erreichen von 6 oder 7 Punkten hat die Fahrerlaubnisbehörde den/die Inhaber*innen zu verwarnen. Zugleich hat sie darauf hinzuweisen, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten oder mehr zu entziehen ist.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist mit einer Sperrfrist von 6 Monaten verbunden, die mit dem Tag der Abgabe des Führerscheins beginnt. Nur auf Antrag kann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. In der Regel wird die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung fordern.
Tilgungen von Verkehrsverstößen
Verkehrsverstöße, die mit einem Punkt im Fahreignungsregister zu bewerten sind, werden nach 2,5 Jahren ab Rechtskraft getilgt.
Verkehrsverstöße, die mit 2 Punkten im Fahreignungsregister zu bewerten sind, werden nach 5 Jahren ab Rechtskraft getilgt.
3 Punkte werden für Verkehrsstraftaten mit der Verhängung einer Sperrfrist vergeben und bleiben 10 Jahre im Fahreignungsregister gespeichert.
Punkterabatt
Es besteht zudem die Möglichkeit, durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einen Rabatt von einem Punkt zu bekommen. Dieser Rabatt wird allerdings bis 5 Punkten im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gewährt. Ein darüber hinausgehender Punktestand führt nicht zu einer zusätzlichen Punkteverrechnung.
Auskunft über Ihren Punktestand
Auskunft darüber erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag. Weitere Informationen finden Sie unter www.kba.de und unter Punkte in Flensburg - Serviceportal Düsseldorf
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/16444/showFeedback Formular
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