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Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz


Berufskraftfahrer-Qualifikation-Änderungen zum 23.05.2021

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab sofort bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Der Eintrag war in den Fällen nicht möglich, in denen es sich um einen ausländischen Führerschein handelte. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich möglich.

Am 23. Mai 2021 hat das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufgenommen. In diesem werden zunächst Fahrerqualifizierungsnachweise und ab dem 25. Oktober 2021 auch die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst. Informationen hierüber können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive. Insofern wird die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen. Alle bis zum 02.12.2022 in Papierform ausgestellten Bescheinigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die mit der Errichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters einhergehenden organisatorischen Abläufe erfordern die Vereinheitlichung des Anerkennungs- und Überwachungsverfahren von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können.

Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.

Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließend aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.


Was ändert sich für Berufskraftfahrer?

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen.

Betroffen sind Inhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, CE, C, D1, D1E, D und DE, die im Güterkraftverkehr ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen führen beziehungsweise ein Fahrzeug mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Stichtage waren der 10.09.2008 und der 10.09.2009.

Bus-Fahrer, die vor dem 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 im Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis waren, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen und das im Führerschein durch die Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist dokumentieren lassen. Die Weiterbildungen können durch anerkannte Ausbildungsstätten und durch Fahrschulen, die zur Ausbildung der Klassen C und D berechtigt sind, durchgeführt werden. Die Eintragung der Ziffer 95 erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 28,60 EUR.

Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erworben haben, müssen eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation). Für die Abnahme der Prüfung ist die Industrie- und Handelskammer zuständig.

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:

Rechtsgrundlagen:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Ihr Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein und Sie müssen Inhaber einer befristeten Fahrererlaubnis sein.


Gebühren

  • Für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises in Form einer zusätzlichen Karte zu Ihrem Führerschein ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro bis 41,40 Euro zu entrichten.
  • Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird für Sie bei der Bundesdruckerei hergestellt und bequem zu Ihnen nach Hause versendet. Sollte in dringenden Fällen die Bestellung per Expressversand gewünscht werden, erfolgt die Auslieferung des Dokuments an die Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von 3 Werktagen. Anschießend können Sie die Karte am Abholschalter ohne vorherige Terminvereinbarung abholen. Für die Expressbestellung fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,40 Euro an.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen:
  • Nein
Ermäßigungen:
  • Nein


Benötigte Unterlagen

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder 8,00 Euro.

  • Personalausweis oder Pass
  • Aktueller Führerschein
  • Nachweis über Berufskraftfahrergrundqualifikation bzw. Weiterbildung für Berufskraftfahrer (im Standardfall in digitaler Form durch die Fahrerlaubnisbehörde beim Kraftfahrtbundesamt im Berufskraftfahrerqualifikationsregister abrufbar oder in Papierform)

Ihre persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.



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Zuständige Abteilung


Fahrerlaubnisbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90138

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