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Niederlassungserlaubnis (allgemeine Voraussetzungen)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen werden erfüllt
- seit fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- gesicherter Lebensunterhalt
- mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder Versicherungsunternehmens (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet)
- Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen nicht entgegen
- bei Arbeitnehmern: die Beschäftigung ist erlaubt
- die erforderliche Erlaubnis für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit liegt vor
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichender Wohnraum (auch für Familienangehörige) ist vorhanden
Gebühren
- 113,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
- Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
- Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
- gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
- Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
- gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
- Gültiger Nationalpass oder Passersatz
- ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Niederlassungserlaubnis (allgemeine Voraussetzungen) E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929035
Weiterführende Informationen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
- Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
- Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
- gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
- Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
- gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
- Gültiger Nationalpass oder Passersatz
- ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen werden erfüllt
- seit fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- gesicherter Lebensunterhalt
- mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder Versicherungsunternehmens (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet)
- Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen nicht entgegen
- bei Arbeitnehmern: die Beschäftigung ist erlaubt
- die erforderliche Erlaubnis für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit liegt vor
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichender Wohnraum (auch für Familienangehörige) ist vorhanden
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