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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Familienangehörige von Deutschen können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.   


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Familienangehöriger eines Deutschen (Ehegatte, minderjähriges lediges Kind, Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge)
  • seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige(r) eines oder einer Deutschen
  • mindestens dreijährige familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen
  • es liegt kein Ausweisungsinteresse vor
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)


Gebühren

  • 113,00 Euro (Minderjährige: 56,50 Euro)

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Mietvertrag
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz (bei freiwilliger oder privater Versicherung Nachweis über die Höhe der aktuellen Beiträge)
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
  • Wenn Sie bereits am 5. September 2013 einen Aufenthaltstitel nach § 28 Absatz 1 AufenthG besessen haben, reicht ein Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) aus.
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      




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Zuständige Abteilung


Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf

E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Familienangehörige von Deutschen können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.   

  • Mietvertrag
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz (bei freiwilliger oder privater Versicherung Nachweis über die Höhe der aktuellen Beiträge)
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
  • Wenn Sie bereits am 5. September 2013 einen Aufenthaltstitel nach § 28 Absatz 1 AufenthG besessen haben, reicht ein Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) aus.
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • 113,00 Euro (Minderjährige: 56,50 Euro)

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Unbefristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige von Deutschen
https://formulare.duesseldorf.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60700724a98d9c0670cd46ad
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Anschrift
Erkrather Straße 377-389
40231 Düsseldorf
Telefon
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Fax
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