Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Folgende Personen können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ohne zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen.
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen.
- Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden. Sie müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Qualifikation besitzen.
Gebühren
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Nationalpass, Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweis beziehungsweise Gehaltsvereinbarung
- Nachweis über wissenschaftliche Befähigung
- ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Zur Erteilung eines Aufenthaltstitels benötigen Sie einen Termin.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständiges Amt
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
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