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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Folgende Personen können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ohne zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen.
  • Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden. Sie müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Qualifikation besitzen.  


Gebühren

  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass, Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweis beziehungsweise Gehaltsvereinbarung
  • Nachweis über wissenschaftliche Befähigung
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Zur Erteilung eines Aufenthaltstitels benötigen Sie einen Termin.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      




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Zuständige Abteilung


Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf

E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
auslaenderamt@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929035

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