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Niederlassungserlaubnis für Selbständige
Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Wer seit drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- die geplante selbständige Tätigkeit wurde erfolgreich verwirklicht
- der Lebensunterhalt ist durch ausreichende Einkünfte gesichert (auch für die in familiärer Gemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen)
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse vor (zum Beispiel Straftaten)
- Sie haben einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz
Gebühren
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Nachweise, wie Sie die selbständige Tätigkeit verwirklicht haben
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- anerkannter, gültiger Pass oder Passersatzein
- aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Niederlassungserlaubnis für Selbständige E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929035
Weiterführende Informationen
Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Wer seit drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- Nachweise, wie Sie die selbständige Tätigkeit verwirklicht haben
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- anerkannter, gültiger Pass oder Passersatzein
- aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- die geplante selbständige Tätigkeit wurde erfolgreich verwirklicht
- der Lebensunterhalt ist durch ausreichende Einkünfte gesichert (auch für die in familiärer Gemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen)
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse vor (zum Beispiel Straftaten)
- Sie haben einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz
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