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Staatsangehörigkeitsausweis

Wenn Sie durch die Stadt Düsseldorf eingebürgert wurden und darüber einen Nachweis benötigen, ist es in der Regel ausreichend, wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde vorzeigen. Wenn Sie diese verloren haben, kann Ihnen als Ersatz eine Positivbescheinigung ausgestellt werden.

Hinweis: Die Positivbescheinigung besagt lediglich, dass und wann Sie eingebürgert wurden. Sie enthält keine Auskunft darüber, ob Sie aktuell (noch) im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.

Bitte richten Sie für die Beantragung einer Positivbescheinigung eine E-Mail mit Ihrem Namen (ggf. Namen zum Zeitpunkt der Einbürgerung), Geburtsdatum und dem Zeitpunkt der Einbürgerung an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.

Wenn Sie hingegen einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie auch aktuell im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, ist ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. In diesem Verfahren wird geprüft, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob diese zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin besteht. Endet das Verfahren mit der positiven Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wird Ihnen darüber ein Staatsangehörigkeitsausweis in Form einer Urkunde ausgestellt.
Bitte richten Sie für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem ausgefüllten Antragsformular an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Sie können ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung einer Positivbescheinigung nachweisen oder
  • Sie können ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nachweisen und wohnen in Düsseldorf


Gebühren

  • Positivbescheinigung: 25,00 Euro
  • Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis): 51,00 Euro
Befreiungen

Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.

Ermäßigungen

Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.


Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind im Original und als Fotokopie vorzulegen.

Folgende Unterlagen können für das Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit in Betracht kommen:
  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter und so weiter

Die Unterlagen sind im Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von gerichtlich zugelassenen Übersetzern oder Übersetzerinnen, beizubringen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Abgabe des Antrags erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung - Integration - 54/2
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf

E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Staatsangehörigkeitsausweis

staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929036

Weiterführende Informationen

Staatsangehörigkeitsausweis
Wenn Sie durch die Stadt Düsseldorf eingebürgert wurden und darüber einen Nachweis benötigen, ist es in der Regel ausreichend, wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde vorzeigen. Wenn Sie diese verloren haben, kann Ihnen als Ersatz eine Positivbescheinigung ausgestellt werden.

Hinweis: Die Positivbescheinigung besagt lediglich, dass und wann Sie eingebürgert wurden. Sie enthält keine Auskunft darüber, ob Sie aktuell (noch) im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.

Bitte richten Sie für die Beantragung einer Positivbescheinigung eine E-Mail mit Ihrem Namen (ggf. Namen zum Zeitpunkt der Einbürgerung), Geburtsdatum und dem Zeitpunkt der Einbürgerung an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.

Wenn Sie hingegen einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie auch aktuell im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, ist ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. In diesem Verfahren wird geprüft, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob diese zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin besteht. Endet das Verfahren mit der positiven Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wird Ihnen darüber ein Staatsangehörigkeitsausweis in Form einer Urkunde ausgestellt.
Bitte richten Sie für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem ausgefüllten Antragsformular an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de

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Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig

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Die erforderlichen Unterlagen sind im Original und als Fotokopie vorzulegen.

Folgende Unterlagen können für das Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit in Betracht kommen:
  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter und so weiter

Die Unterlagen sind im Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von gerichtlich zugelassenen Übersetzern oder Übersetzerinnen, beizubringen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Abgabe des Antrags erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • Positivbescheinigung: 25,00 Euro
  • Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis): 51,00 Euro
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Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.
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