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Staatsangehörigkeitsausweis
Hinweis: Die Positivbescheinigung besagt lediglich, dass und wann Sie eingebürgert wurden. Sie enthält keine Auskunft darüber, ob Sie aktuell (noch) im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Bitte richten Sie für die Beantragung einer Positivbescheinigung eine E-Mail mit Ihrem Namen (ggf. Namen zum Zeitpunkt der Einbürgerung), Geburtsdatum und dem Zeitpunkt der Einbürgerung an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.
Wenn Sie hingegen einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie auch aktuell im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, ist ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. In diesem Verfahren wird geprüft, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob diese zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin besteht. Endet das Verfahren mit der positiven Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wird Ihnen darüber ein Staatsangehörigkeitsausweis in Form einer Urkunde ausgestellt.
Bitte richten Sie für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem ausgefüllten Antragsformular an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie können ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung einer Positivbescheinigung nachweisen oder
- Sie können ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nachweisen und wohnen in Düsseldorf
Gebühren
- Positivbescheinigung: 25,00 Euro
- Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis): 51,00 Euro
Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.
Ermäßigungen
Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind im Original und als Fotokopie vorzulegen.
Folgende Unterlagen können für das Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit in Betracht kommen:- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter und so weiter
Die Unterlagen sind im Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von gerichtlich zugelassenen Übersetzern oder Übersetzerinnen, beizubringen.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Abgabe des Antrags erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Integration - 54/2
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Staatsangehörigkeitsausweis E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Hinweis: Die Positivbescheinigung besagt lediglich, dass und wann Sie eingebürgert wurden. Sie enthält keine Auskunft darüber, ob Sie aktuell (noch) im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Bitte richten Sie für die Beantragung einer Positivbescheinigung eine E-Mail mit Ihrem Namen (ggf. Namen zum Zeitpunkt der Einbürgerung), Geburtsdatum und dem Zeitpunkt der Einbürgerung an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.
Wenn Sie hingegen einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie auch aktuell im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, ist ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. In diesem Verfahren wird geprüft, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob diese zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin besteht. Endet das Verfahren mit der positiven Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wird Ihnen darüber ein Staatsangehörigkeitsausweis in Form einer Urkunde ausgestellt.
Bitte richten Sie für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem ausgefüllten Antragsformular an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig
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Die erforderlichen Unterlagen sind im Original und als Fotokopie vorzulegen.
Folgende Unterlagen können für das Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit in Betracht kommen:- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter und so weiter
Die Unterlagen sind im Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von gerichtlich zugelassenen Übersetzern oder Übersetzerinnen, beizubringen.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Abgabe des Antrags erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Sie können ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung einer Positivbescheinigung nachweisen oder
- Sie können ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nachweisen und wohnen in Düsseldorf
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