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Verlängerung eines Schengenvisum (C-Visum)
Sie sind mit einem Visum eingereist, dass für einen geplanten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten, zum Beispiel für touristische Zwecke oder für Geschäftsreisen, ausgestellt wurde (ein sogenanntes Schengenvisum).
Ein solches Visum berechtigt in der Regel zur Einreise, Durchreise und zum Aufenthalt in allen Schengen Staaten. Die Verlängerung eines solchen Visums ist daher nur in Ausnahmefällen möglich und richtet sich nicht nach nationalen (deutschen) Recht, sondern nach Artikel 33 des Visakodex.
Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums:
- wird verlängert, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des Visums nachweislich wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen
- kann verlängert werden, wenn schwerwiegende persönliche Gründe eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer dies rechtfertigen.
Eine Verlängerung kann dies nur für den erforderlichen Zeitraum vorgenommen werden. Der gesamte Aufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage darf 90 Tage nicht übersteigen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie halten sich in Düsseldorf auf
- der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz ist gesichert
- besondere Gründe für eine Verlängerung liegen vor. (Zu den besonderen Gründe zählen zum Beispiel wichtige Geschäftsbesprechungen, Krankenhausbehandlung, Reiseunfähigkeit, zwingende Termine bei einem Gericht oder einer Behörde, erforderliche familiäre Hilfeleistung, Tod eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt)
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einem solchen Visum nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen im Visum werden in der Regel übernommen.
Gebühren
Die Verlängerung des Visums bei Vorliegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen erfolgt kostenlos.
- In sonstigen Fällen kostet die Verlängerung 30,00 Euro.
Eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Bezahlung kann mit Debit-Karte oder Kreditkarte erfolgen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Nationalpass, der noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengengebiet gültig ist
- Nachweis, dass Sie sich in Düsseldorf aufhalten (Hotelbuchung...)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den besonderen Grund, weshalb die Visaverlängerung beantragt wird
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Sie benötigen einen Termin.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Verlängerung eines Schengenvisums (C-Visum) E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 29035
Weiterführende Informationen
Sie sind mit einem Visum eingereist, dass für einen geplanten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten, zum Beispiel für touristische Zwecke oder für Geschäftsreisen, ausgestellt wurde (ein sogenanntes Schengenvisum).
Ein solches Visum berechtigt in der Regel zur Einreise, Durchreise und zum Aufenthalt in allen Schengen Staaten. Die Verlängerung eines solchen Visums ist daher nur in Ausnahmefällen möglich und richtet sich nicht nach nationalen (deutschen) Recht, sondern nach Artikel 33 des Visakodex.
Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums:
- wird verlängert, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des Visums nachweislich wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen
- kann verlängert werden, wenn schwerwiegende persönliche Gründe eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer dies rechtfertigen.
Eine Verlängerung kann dies nur für den erforderlichen Zeitraum vorgenommen werden. Der gesamte Aufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage darf 90 Tage nicht übersteigen.
Formulare:
- Nationalpass, der noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengengebiet gültig ist
- Nachweis, dass Sie sich in Düsseldorf aufhalten (Hotelbuchung...)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den besonderen Grund, weshalb die Visaverlängerung beantragt wird
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Sie benötigen einen Termin.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Sie halten sich in Düsseldorf auf
- der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz ist gesichert
- besondere Gründe für eine Verlängerung liegen vor. (Zu den besonderen Gründe zählen zum Beispiel wichtige Geschäftsbesprechungen, Krankenhausbehandlung, Reiseunfähigkeit, zwingende Termine bei einem Gericht oder einer Behörde, erforderliche familiäre Hilfeleistung, Tod eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt)
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einem solchen Visum nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen im Visum werden in der Regel übernommen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/141/show
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