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Verlust eines ausländischen Passes und/oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust eines Passes, eines Passersatzes, eines Ausweisersatzes oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) anzuzeigen.
Das ist besonders wichtig, wenn die Befürchtung besteht, dass eine missbräuchliche Benutzung wahrscheinlich ist oder möglich erscheint.
Bei Diebstahl sollten Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten.
Bei Verlust ist es ratsam, zunächst beim Fundbüro nachzufragen. Sie können so unter Umständen Zeit und Kosten vermeiden, die mit der Beantragung neuer Dokumente verbunden sind.
Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, sollten Sie diese zu Ihrem eigenen Schutz sperren, um einen möglichen Missbrauch Ihrer Daten zu vermeiden. Das können Sie telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116 veranlassen. Hierzu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
Sie müssen die Ausländerbehörde auch darüber informieren, wenn Sie einen verlorenen Pass oder eAT wieder gefunden haben.
Wenn Sie Ihren eAT wiedergefunden haben, können Sie bei der Ausländerbehörde die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beantragen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie wohnen in Düsseldorf und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.
Gebühren
Die Anzeige des Pass- oder eAT-Verlustes ist gebührenfrei.
Gebühren:
- Für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung 12,00 Euro (Minderjährige 6,00 Euro)
- Für die Entsperrung der elektronischen Ausweisfunktion 6,00 Euro (Minderjährige 3,00 Euro)
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung: nein
Von der Gebühr für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion sind unter anderem befreit:
- Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte
- Personen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu ist die Vorlage entsprechender aktueller Unterlagen erforderlich (beispielsweise Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung oder Düsselpass).
Für weitere Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.
Ermäßigungen
- nein
Benötigte Unterlagen
- noch vorhandene Ausweisdokumente, möglichst mit Foto, zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein bzw. andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
- gegebenenfalls ein Passfoto, wenn Sie eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht benötigen und diese mit einem Foto versehen werden soll
Sie benötigen einen Termin.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Verlust eines ausländischen Passes und/oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust eines Passes, eines Passersatzes, eines Ausweisersatzes oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) anzuzeigen.
Das ist besonders wichtig, wenn die Befürchtung besteht, dass eine missbräuchliche Benutzung wahrscheinlich ist oder möglich erscheint.
Bei Diebstahl sollten Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten.
Bei Verlust ist es ratsam, zunächst beim Fundbüro nachzufragen. Sie können so unter Umständen Zeit und Kosten vermeiden, die mit der Beantragung neuer Dokumente verbunden sind.
Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, sollten Sie diese zu Ihrem eigenen Schutz sperren, um einen möglichen Missbrauch Ihrer Daten zu vermeiden. Das können Sie telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116 veranlassen. Hierzu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
Sie müssen die Ausländerbehörde auch darüber informieren, wenn Sie einen verlorenen Pass oder eAT wieder gefunden haben.
Wenn Sie Ihren eAT wiedergefunden haben, können Sie bei der Ausländerbehörde die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beantragen.
- noch vorhandene Ausweisdokumente, möglichst mit Foto, zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein bzw. andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
- gegebenenfalls ein Passfoto, wenn Sie eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht benötigen und diese mit einem Foto versehen werden soll
Sie benötigen einen Termin.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sie wohnen in Düsseldorf und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/140/show
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