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Geburt im Ausland – Nachbeurkundung im deutschen Register

Wurden Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Geburt zusätzlich beim Standesamt Düsseldorf beurkunden lassen.

Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Geburtsurkunde aus dem Ausland erledigen.

Der Vorteil der Nachbeurkundung ist, dass Sie Nachweise über die Geburt im Ausland beim Standesamt Düsseldorf erhalten können. Übersetzungen und Überbeglaubigungen sind dadurch meistens nicht mehr erforderlich.

Der Antrag mit allen Unterlagen im Original kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei einer gewünschten Namensänderung.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Die im Ausland geborene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit
    oder ist anerkannter Flüchtling
    oder Asylberechtigter
    oder staatenlos
  • Die antragstellende Person hat ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Düsseldorf


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall per E-Mail geklärt werden. 

Gebühren:

  • 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
  • 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde

Befreiungen:

Nein


Ermäßigungen:

Wenn Sie bei Antragstellung einen Düsselpass vorlegen, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.




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