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Geburt im Ausland – Nachbeurkundung im deutschen Register
Ist ein Deutscher im Ausland geboren, besteht die Möglichkeit, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland in Deutschland akzeptiert.
Der Eintrag in das deutsche Register kann jedoch von Vorteil sein. Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde erhalten. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit später.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Die im Ausland geborene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit
oder ist anerkannter Flüchtling
oder Asylberechtigter
oder staatenlos - Die antragstellende Person hat ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Düsseldorf
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden.
Gebühren:
- 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
- 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
Befreiungen:
Nein
Ermäßigungen:
Bei Vorlage des Düsselpasses oder Bescheid des Jobcenters
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist dann erforderlich, wenn zeitgleich eine Namenserklärung abgegeben werden soll.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Geburt im Ausland E-Mail: geburt-im-ausland@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-94924
Weiterführende Informationen
Ist ein Deutscher im Ausland geboren, besteht die Möglichkeit, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland in Deutschland akzeptiert.
Der Eintrag in das deutsche Register kann jedoch von Vorteil sein. Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde erhalten. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit später.
Gebühren:
- 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
- 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
Befreiungen:
Nein
Ermäßigungen:
Bei Vorlage des Düsselpasses oder Bescheid des Jobcenters
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist dann erforderlich, wenn zeitgleich eine Namenserklärung abgegeben werden soll.
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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