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Abholung von Führerscheinen
Wenn Sie Ihren Führerschein nach bestandener Prüfung, im Rahmen eines Verlängerungs-, Umschreibungs- oder Umtauschantrages abholen möchten, müssen Sie beim Straßenverkehrsamt nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen.
Rücksprachen zum laufenden Führerscheinantrag
Alle Dienstleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über die Seite des Straßenverkehrsamtes angeboten.
Grundsätzlich bitten wir von Rückfragen - auch fernmündlicher Art - abzusehen. Sie tragen damit wesentlich zu einem reibungslosen und schnellen Betriebsablauf bei.
Sollten Sie dennoch Fragen zu Ihrem Antrag haben, deren Bearbeitung außergewöhnlich lange dauert, können Sie beim Straßenverkehrsamt zu unseren Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung vorsprechen.
Bringen Sie bitte Ihr gültiges Ausweisdokument mit.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Benötigte Unterlagen
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Gültiges Ausweisdokument
- Nach bestandener Prüfung die Prüfungsbescheinigung vom TÜV bzw. DEKRA im Original
- Nachweis über die Schaltwagenkompetenz (B197) im Original
- Unterlagen gemäß dem Einladungsschreiben / - E-Mail
- Eventuell bisherigen Führerschein
- Bei Abholung durch eine andere Person, formlose Vollmacht und den Personalausweis im Original
- Eventuell fallen Gebühren an
Suche
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Wenn Sie Ihren Führerschein nach bestandener Prüfung, im Rahmen eines Verlängerungs-, Umschreibungs- oder Umtauschantrages abholen möchten, müssen Sie beim Straßenverkehrsamt nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen.
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Grundsätzlich bitten wir von Rückfragen - auch fernmündlicher Art - abzusehen. Sie tragen damit wesentlich zu einem reibungslosen und schnellen Betriebsablauf bei.
Sollten Sie dennoch Fragen zu Ihrem Antrag haben, deren Bearbeitung außergewöhnlich lange dauert, können Sie beim Straßenverkehrsamt zu unseren Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung vorsprechen.
Bringen Sie bitte Ihr gültiges Ausweisdokument mit.
- Gültiges Ausweisdokument
- Nach bestandener Prüfung die Prüfungsbescheinigung vom TÜV bzw. DEKRA im Original
- Nachweis über die Schaltwagenkompetenz (B197) im Original
- Unterlagen gemäß dem Einladungsschreiben / - E-Mail
- Eventuell bisherigen Führerschein
- Bei Abholung durch eine andere Person, formlose Vollmacht und den Personalausweis im Original
- Eventuell fallen Gebühren an
Weitere Informationen
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