BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Anzeige einer Geburt
Wird Ihr Kind zu Hause oder in einem Geburtshaus geboren, stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit Ihren Unterlagen dem Standesamt zusenden müssen.
Zur Anzeige der Geburt sind ansonsten in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- der Vater des Kindes, wenn er ebenfalls die elterliche Sorge hat
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war der Arzt, der dabei zugegen war
- jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist.
Bearbeitungszeitraum:
Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, und für Elterngeld sind gebührenfrei
-
Kostenpflichtige Urkunden können Sie über unser Serviceportal bestellen
Befreiungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Sind die Eltern miteinander verheiratet:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Eheurkunde oder
- die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung
- und eventuell die Geburtsurkunden
Ist die Mutter ledig:
- Personalausweis oder Reisepass
- und eine Geburtsurkunde
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.
- zusätzlich eine Fotokopie der Vaterschaftsanerkennung und
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge
Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder
- die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil und Übersetzung
- oder eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes
- oder die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes mit Übersetzung
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale einzureichen, mit Ausnahme der Ausweise und Reisepässe; diese bitte ausschließlich in Kopie.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland ermächtigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Anzeige einer Geburt Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29037
Weiterführende Informationen
Wird Ihr Kind zu Hause oder in einem Geburtshaus geboren, stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit Ihren Unterlagen dem Standesamt zusenden müssen.
Zur Anzeige der Geburt sind ansonsten in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- der Vater des Kindes, wenn er ebenfalls die elterliche Sorge hat
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war der Arzt, der dabei zugegen war
- jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist.
Bearbeitungszeitraum:
Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.
Sind die Eltern miteinander verheiratet:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Eheurkunde oder
- die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung
- und eventuell die Geburtsurkunden
Ist die Mutter ledig:
- Personalausweis oder Reisepass
- und eine Geburtsurkunde
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.
- zusätzlich eine Fotokopie der Vaterschaftsanerkennung und
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge
Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder
- die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil und Übersetzung
- oder eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes
- oder die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes mit Übersetzung
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale einzureichen, mit Ausnahme der Ausweise und Reisepässe; diese bitte ausschließlich in Kopie.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland ermächtigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, und für Elterngeld sind gebührenfrei
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- Nein
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- 001 Inselstraße 17
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