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Berichtigung deutscher Personenstandseinträge
Einen Eintrag im Personenstandsbuch zu berichtigen heißt, dass der Eintrag von Anfang an fehlerhaft war und so bei objektiver Betrachtung nie hätte entstehen dürfen.
Eine Fortschreibung dagegen bedeutet, dass spätere Ereignisse den ursprünglich richtigen Sachverhalt verändert haben (z.B. Feststellung der Vaterschaft, Namensänderung des Kindes, usw.).
Teilweise können Berichtigungen durch das Standesamt selber vorgenommen werden. Andere Berechtigungen können nur nach Vorlage einer rechtswirksamen gerichtlichen Anordnung erfolgen.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig und kann mehrere Monate dauern.
Das Standesamt meldet sich unaufgefordert bei den Antragstellern.
Von Rückfragen bitten wir abzusehen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Eintrags
- Hinreichende Beweise der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
Gebühren
- Nach Höhe der Auslagen für eventuell entstandene Gebühren
- Eventuell Suchgebühren in Höhe von 17,00 Euro bis 66,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Schriftlicher Antrag, unter Angabe des Grundes, von allen Beteiligten unterschrieben
- Vorlage von Beweisunterlagen
- Pässe oder Ausweise aller Beteiligter
Mit Vollmacht bzw. schriftlichen Antrag der Betroffenen.
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Berichtigung deutscher Personenstandseinträge E-Mail: standesamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29129
Einen Eintrag im Personenstandsbuch zu berichtigen heißt, dass der Eintrag von Anfang an fehlerhaft war und so bei objektiver Betrachtung nie hätte entstehen dürfen.
Eine Fortschreibung dagegen bedeutet, dass spätere Ereignisse den ursprünglich richtigen Sachverhalt verändert haben (z.B. Feststellung der Vaterschaft, Namensänderung des Kindes, usw.).
Teilweise können Berichtigungen durch das Standesamt selber vorgenommen werden. Andere Berechtigungen können nur nach Vorlage einer rechtswirksamen gerichtlichen Anordnung erfolgen.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig und kann mehrere Monate dauern.
Das Standesamt meldet sich unaufgefordert bei den Antragstellern.
Von Rückfragen bitten wir abzusehen.
Formulare:
- Schriftlicher Antrag, unter Angabe des Grundes, von allen Beteiligten unterschrieben
- Vorlage von Beweisunterlagen
- Pässe oder Ausweise aller Beteiligter
Mit Vollmacht bzw. schriftlichen Antrag der Betroffenen.
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
- Nach Höhe der Auslagen für eventuell entstandene Gebühren
- Eventuell Suchgebühren in Höhe von 17,00 Euro bis 66,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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