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Berichtigung deutscher Personenstandseinträge

Trotz großer Sorgfalt kann es passieren, dass falsche Namen oder Daten in die Personenstandsregister über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften oder Sterbefälle beurkundet werden. Dies kann durch falsche Übertragung der Daten passieren oder weil veraltete oder falsche Nachweise vorgelegt wurden.

Eine Berichtigung kann immer dann erfolgen, wenn der Eintrag von Anfang an fehlerhaft war und bei Kenntnis aller Tatsachen und Vorlage aller Nachweise in dieser Form nicht beurkundet worden wäre. Dafür müssen die beurkundeten Daten tatsächlich falsch und die richtigen Daten zweifelsfrei nachgewiesen sein.

Haben sich die beurkundeten Namen oder Daten jedoch nachträglich geändert, z.B. durch Feststellung der Vaterschaft oder Namensänderung, wird der Eintrag nicht berichtigt, sondern fortgeschrieben.

Teilweise können Berichtigungen durch das Standesamt selber vorgenommen werden. Andere Berechtigungen können nur nach Vorlage einer rechtswirksamen gerichtlichen Anordnung erfolgen.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig und kann mehrere Monate dauern.

Das Standesamt meldet sich unaufgefordert bei den Antragstellern.

Von Rückfragen bitten wir abzusehen.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Eintrags
  • Hinreichende Beweise für die richtigen Daten


Gebühren

  • Keine

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein 


Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag, in dem möglichst genau die fehlerhaften und die richtigen Daten genannt werden müssen, mit Unterschrift aller Beteiligten (alle Personen, die im Register genannt sind)
  • Pässe oder Ausweise aller Beteiligter
  • Nachweise für die zu berichtigten Daten

Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.      




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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

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