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Beurkundung einer Geburt
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird.
Also ist das Standesamt Düsseldorf für alle im Stadtgebiet geborenen Kinder zuständig.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Das Kind wurde in Düsseldorf geboren.
Gebühren
- Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, Elterngeld sind gebührenfrei
-
Kostenpflichtige Urkunden können Sie über unser Serviceportal bestellen
Befreiungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Sind die Eltern miteinander verheiratet:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Eheurkundeoder
- die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung
- und die Geburtsurkunden
Ist die Mutter ledig:
- Personalausweis oder Reisepass
- und eine Geburtsurkunde
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.
- zusätzlich eine Fotokopie der Vaterschaftsanerkennung und
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge
Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder
- die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil und Übersetzung
- oder eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes
- oder die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes mit Übersetzung
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale einzureichen, mit Ausnahme der Ausweise und Reisepässe; diese bitte ausschließlich in Kopie.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland ermächtigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Beurkundung einer Geburt Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29037
Weiterführende Informationen
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird.
Also ist das Standesamt Düsseldorf für alle im Stadtgebiet geborenen Kinder zuständig.
Sind die Eltern miteinander verheiratet:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Eheurkundeoder
- die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung
- und die Geburtsurkunden
Ist die Mutter ledig:
- Personalausweis oder Reisepass
- und eine Geburtsurkunde
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.
- zusätzlich eine Fotokopie der Vaterschaftsanerkennung und
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge
Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder
- die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil und Übersetzung
- oder eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes
- oder die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes mit Übersetzung
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale einzureichen, mit Ausnahme der Ausweise und Reisepässe; diese bitte ausschließlich in Kopie.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland ermächtigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, Elterngeld sind gebührenfrei
-
Kostenpflichtige Urkunden können Sie über unser Serviceportal bestellen
Befreiungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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