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Beurkundung eines Sterbefalles
Beim Tod eines nahen Angehörigenmöchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch die traurigen Vorgänge beurkundet werden.
Der Sterbefall ist spätestens an dem folgenden Werktag nach dem Todestag, einem Standesbeamten anzuzeigen.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Alle Personen die in Düsseldorf verstorben sind, werden also vom Standesamt Düsseldorf beurkundet.
Gebühren
- Sterbeurkunde 15,00 Euro
- Internationale Sterbeurkunde 15,00 Euro
- für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde 7,50 Euro
- vorläufige Beerdigungserlaubnis 25,00 Euro
- Leichenpass 15,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, so benötigt das Standesamt:
- Todesbescheinigung
- Personalausweis
- Sterbefallanzeige
Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
Die/ Der Verstorbene war nicht verheiratet
- Geburtsurkunde
Die/ Der Verstorbene war verheiratet
- bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde
Die/ Der Verstorbene war geschieden oder verwitwet
- bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Scheidungsvermerk oder Vermerk über den Tod des Ehegatten
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehegatten
Die/ Der Verstorbene hatte eine Lebenspartnerschaft begründet, die aufgelöst wurde
- eine Lebenspartnerschaftsurkunde
- Auflösungsurkunde mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist oder
- Sterbeurkunde des Lebenspartners
- gegebenenfalls eine Bescheinigung einer namensrechtlichen Erklärung
Alle Unterlagen sind im Original einzureichen. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.
Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht:
- dem Familienoberhaupt
- demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- der zuständigen Polizeibehörde
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Beurkundung eines Sterbefalles E-Mail: sterberegister@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-94999 Fax: 0211 89-29037
Beim Tod eines nahen Angehörigenmöchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch die traurigen Vorgänge beurkundet werden.
Der Sterbefall ist spätestens an dem folgenden Werktag nach dem Todestag, einem Standesbeamten anzuzeigen.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, so benötigt das Standesamt:
- Todesbescheinigung
- Personalausweis
- Sterbefallanzeige
Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
Die/ Der Verstorbene war nicht verheiratet
- Geburtsurkunde
Die/ Der Verstorbene war verheiratet
- bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde
Die/ Der Verstorbene war geschieden oder verwitwet
- bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Scheidungsvermerk oder Vermerk über den Tod des Ehegatten
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehegatten
Die/ Der Verstorbene hatte eine Lebenspartnerschaft begründet, die aufgelöst wurde
- eine Lebenspartnerschaftsurkunde
- Auflösungsurkunde mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist oder
- Sterbeurkunde des Lebenspartners
- gegebenenfalls eine Bescheinigung einer namensrechtlichen Erklärung
Alle Unterlagen sind im Original einzureichen. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.
Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht:
- dem Familienoberhaupt
- demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- der zuständigen Polizeibehörde
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Sterbeurkunde 15,00 Euro
- Internationale Sterbeurkunde 15,00 Euro
- für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde 7,50 Euro
- vorläufige Beerdigungserlaubnis 25,00 Euro
- Leichenpass 15,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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