Hinweis
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es zu auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch.
Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kinder ausländischer Eltern
Seit dem 01.01.2000 können Kinder ausländischer Eltern, bei bestimmten Voraussetzungen, mit der Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Der Standesbeamte, der die Geburt Ihres Kindes beurkundet, prüft dies in Zusammenarbeit mit Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde. Sie brauchen die Prüfung nicht zu beantragen, der Standesbeamte erledigt dies automatisch.
Hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, werden Sie von der Meldebehörde schriftlich verständigt.
Bearbeitungszeitraum:
ca. 3 Wochen
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes war/ hatte ein Elternteil (oder beide Elternteile)
- freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger oder gleichgestellte Staatsangehörige eines EWR-Staates oder der Schweiz oder
- eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder
- eine Niederlassungserlaubnis
- seit acht Jahren im Inland ununterbrochen rechtmäßigen Aufenthalt
- seit acht Jahren im Inland ununterbrochen gewöhnlichen Aufenthalt
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Die Prüfung erfolgt von Amts wegen.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilungen
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Kinder ausländischer Eltern (Informationen) E-Mail: geburtenregister@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29037
Seit dem 01.01.2000 können Kinder ausländischer Eltern, bei bestimmten Voraussetzungen, mit der Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Der Standesbeamte, der die Geburt Ihres Kindes beurkundet, prüft dies in Zusammenarbeit mit Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde. Sie brauchen die Prüfung nicht zu beantragen, der Standesbeamte erledigt dies automatisch.
Hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, werden Sie von der Meldebehörde schriftlich verständigt.
Bearbeitungszeitraum:
ca. 3 Wochen
Die Prüfung erfolgt von Amts wegen.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Erkrather Straße 377
40231 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29309
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.