Häufigste Fragen (FAQ) / Hilfe
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden nach den hohen Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes erhoben und verarbeitet. Konkretere Informationen zum Datenschutz und unseren IT-Dienstleistern finden Sie in unserem Impressum.
Wie lege ich ein Servicekonto an?
Wofür brauche ich ein Servicekonto?
Ein Servicekonto kennen Sie sicherlich aus verschiedenen Online-Einkaufsportalen. Durch die Nutzung eines Servicekontos müssen Sie Ihre persönlichen Daten nur einmal hinterlegen und können diese für jede Transaktion mit dem Portal nutzen, ohne dass Sie die Daten erneut eingeben müssen. So funktioniert auch das Servicekonto der Landeshauptstadt Düsseldorf. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Verwaltung haben wir es jedoch mit vielen verschiedenen Fachanwendungen zu tun, die wir an das Serviceportal anschließen müssen. Daher wird der Funktionsumfang nach und nach auf verschiedene Formulare und Anwendungsfälle ausgeweitet. Zu Beginn können Sie es für die Beantragung von Bewohnerparkausweisen und Personenstandsurkunden nutzen.
Hierzu bieten wir Ihnen mehrere Varianten an. Manche Dienstleistungen wie die Beantragung eines Bewohnerparkausweises benötigen zwingend ein Servicekonto, damit wir mit Ihnen hierüber kommunizieren können. Dies ist erforderlich, damit Sie sich einen Ausweis zu Hause selbst ausdrucken können oder Sie bei den Personenstandsurkunden sehen können, ob der Antrag erfolgreich abgegeben wurde. Für andere Dienstleistungen ist ein Servicekonto nicht erforderlich. Hier werden nach und nach die Funktion des Servicekontos optional anbieten, damit Sie auch für andere Verwaltungsprozesse die Vorteile nutzen können.
Wir empfehlen die Nutzung des servicekonto.NRW. Dort können Sie sich mit dem neuen Personalausweis und elektronischem Identitätsnachweis anmelden, wodurch Ihre Daten direkt in das Servicekonto übertragen werden.
Was brauche ich, um das servicekonto.NRW mit dem neuen Personalausweis nutzen zu können?
Neben einem Personalausweis im Scheckkartenformat (wird seit November 2010 ausgegeben) benötigen Sie die freigeschaltete Online-Ausweisunktion und die dazugehörende persönliche Geheimnummer (PIN). Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite des Personalausweisportals (externer Link)
Ferner benötigen Sie ein Lesegerät um den Personalausweis online nutzen zu können. Da diese Geräte nicht weit verbreitet sind, wurde eine elektronische Variante auf Basis moderner Smartphones eingeführt. Diese dienen als Lesegerät und ermöglichen Ihnen den Zugang zu Verwaltungsleistungen, die einen den Personalweis mit Online-Ausweisfunktion voraussetzen. Da die Smartphone-Hersteller unterschiedliche Techniken und Softwarestände einsetzen, funktioniert dies leider nicht mit allen Geräten. Smartphones von Apple werden zur Zeit nicht unterstützt, da der Hersteller die dafür erforderliche Funkschnittstelle nicht geöffnet hat. Eine Übersicht über funktionierende Smartphones finden Sie auf der folgenden Internetseite (externer Link)
Warum kann ich nicht überall die gleichen Online-Bezahlmöglichkeiten nutzen?
Mit dem Start des Serviceportals Nicht alle Anwendungen die die Verwaltung für die Bearbeitung Ihrer Anliegen nutzt, können die gleichen Schnittstellen zu Bezahlverfahren nutzen. Auch muss nicht in allen Fällen der Gebühreneinzug sofort erfolgen, sondern beispielsweise erst, wenn die Prüfung eines Antrages positiv abgeschlossen ist und Ihnen das Ergebnis zugeht. Darüber hinaus werden die neuen Online-Bezahlfunktionen nach und nach auf weitere Verwaltungsdienstleistungen ausgeweitet.
Hierdurch kann es passieren, dass noch keine oder nur ein Teil der Bezahlmöglichkeiten angeboten werden.
Warum können keine diakritische Zeichen eingegeben werden?
Bei diakritischen Zeichen handelt es um Buchstaben, an denen kleine Zusätze wie Haken, Striche, Bögen oder Kreise angebracht sind. Sie markieren eine bestimmte Aussprache des jeweiligen Buchstabens. In dem deutschen Alphabet sind diakritische Zeichen bei den Umlauten zu finden (ä, ö, ü). Die Funktionen des Serviceportals müssen auf verschiedene Datenbanken zugreifen, in denen die Dateneingabe zu früheren Zeiten ohne die Verwendung von diakritischen Zeichen erfolgte. Um Ihnen den Onlineservice in möglichst vielen Fällen zu ermöglichen, muss daher derzeit auf die Verwendung dieser Zeichen verzichtet werden.